Fragen und Antworten rund um die Schweröl-Entsorgung

Welche Altöle können verwertet werden?

Alle Altöle der Sammelkategorie 1. Altöl im Sinne dieser Verordnung sind Öle, die als Abfall anfallen und die ganz oder teilweise aus Mineralöl, synthetischen oder biogenem Öl bestehen. Dazu gehören:

  • AVV 130701 Schweröl 
  • AVV 130708 Bilgenöle

Die Ankauf- und Entsorgungspreise, richten sich nach Menge, Standort und Beschaffenheit Ihres Schweröles.

Wie muss das Öl beschaffen sein?

Altöle auf Mineralölbasis (AVV 130110, 130205, 130206, 130208, 130207) Die Öle dürfen auf keinen Fall mit Fremdstoffen verunreinigt sein. Bei Verstoß hat der Verursacher die Entsorgung-Kosten zu tragen. Das Altöl muss folgende Mindestanforderungen erfüllen Wassergehalt <10%, Chlor < 0,2% nach DIN 51 408 Teilbereich 1, PCB < 20mg/kg nach DIN 12766 Teilbereich B, Schwefel < 0,6%, Sedimente < 1,0%, Flammpunkt > 100°C. Sedimente und Schlamm werden nicht angekauft. Es werden keine Öl-Wasser-Gemische angekauft. Das Öl muss am Abholtag auf mindestens 80 Grad vorgewärmt sein.

Wie erfolgt die Beauftragung?

Nachdem Sie den Auftrag online erteilt haben, meldet sich Ihr Vertragspartner bei Ihnen. In der Regel innerhalb von 48h. Es werden die Gegegebenheiten vor Ort erörtert und der weitere Ablauf besprochen. Die Ware, wird zumeist innerhalb der kommenden zehn Werktage abgeholt.

Fallen zusätzliche Kosten, außer den abgebildeten an?

Nein, es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Alle abgebildeten Preise beinhalten bereits alle Kosten für Handling, Verwertung etc. Voraussetzung ist, dass Sie sich an Ihren Vertrag halten und die beauftragte Menge vorhanden ist. Auf Wunsch kann eine Vorwärmung/Dampfgestellung/Heizung gegen Zusatzkosten erfolgen. Weiterhin wird eine Stellfläche für das Einsatzfahrzeug benötigt. Zu klären ist ebenfalls, ob Ihre Tanks eine GFK-Beschichtung aufweisen, einen Sauganschluss und einen Anschluss für die Vorheizung, sowie eine Restentleerung haben. Die Fragen, werden in einem Telefonat nach Erstellung der Ausschreibung geklärt.

Erhalten Sie einen Entsorgungsnachweis?

Der Entsorgungs-Nachweis gemäß KrWG und AltölVO, wird Ihnen direkt nach Abpump-Vorgang vom Fahrer ausgehändigt. Für Mengen über 20.000 Liter, beantragen wir für Sie einen Einzelnachweis bei der zuständigen Behörde.

Werden Sammelbehalter zur Verfügung gestellt?

Nein für die Sammlung von Schwerölen, werden keine Sammelbehälter zur Verfügung gegstellt.

Wie erfolgt die Abholung Ihres Altöles?

Ihr Altöl wird bundesweit abgeholt. Ihr Vertragspartner, erscheint mit einem Mehrkammer-Pumpfahrzeug bei Ihnen. Das Fahrzeug, verfügt über einen 30-Meter-Schlauch zum Absaugen des Öles. Das Fahrzeug, benötigt eine Zufahrt-Breite von mindestens 2,90 Meter.

Wie erfolgt die Abrechnung?

Entsorgung-Dienstleistungen, werden grundsätzlich nur gegen Vorauskasse ausgeführt. Vergütungen und Gutschriften werden an Sie ausbezahlt. Wir vereinnahmen keine Gelder, die Abrechnung, erfolgt direkt über Ihren Vertragspartner. Es stehen folgende Zahlungswege zur Verfügung: PayPal, Überweisung, Western-Union.

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